Präambel
BOSTAN
GmbH, vertreten durch den/die Geschäftsführer Ahmet
Yigit, produziert und vertreibt Wasserspender und Wasseraufbereitungsanlagen
für den gewerblichen und privaten Einsatz, die ausschließlich
auf dem Prinzip der Umkehrosmose beruhen. BOSTAN GmbH bietet professionelle
Anlagen, die schadstofffreies Wasser wirtschaftlich und ökologisch
wertvoll erzeugen. Die Konditionen und Kosten für diese Anlagen
werden in der jeweils gültigen Preisliste von BOSTAN GmbH
festgelegt und basiert auf den derzeit gültigen Herstellungs-
und Transportkosten.
1. Geltung der AGB
Die
Lieferungen, Leistungen und Angebote der BOSTAN GmbH erfolgen
ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(AGB). Sie sind Bestandteil aller mit BOSTAN GmbH geschlossenen
Dienstleistungsverträge und Kaufverträge. Die AGB gelten
auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen,
auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Spätestens mit der Entgegennahme der Leistung gelten diese
Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Auftraggebers
unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Verkaufsbedingungen
werden hierdurch ausdrücklich widersprochen. Mündliche
Nebenabreden gelten nur bei schriftlicher Bestätigung. Vorbehaltlich
entgegenstehender individueller Vereinbarungen kommt der Vertrag
grundsätzlich durch schriftlich oder elektronisch erfolgende
Bestätigung des Auftrags zustande. Auch ausnahmsweise mündlichen
oder fernmündlichen Bestätigungen liegen diese AGB zugrunde.
In mit BOSTAN GmbH geschlossenen Verträgen enthaltene Regelungen,
die einzelnen Regelungen dieser AGB widersprechen, gehen diesen
Regelungen der AGB vor. Die Geltung der AGB im übrigen bleibt
hiervon unberührt.
2. Umfang und Durchführung von Aufträgen
Beauftragungen
sind für BOSTAN GmbH ab dann verbindlich, wenn BOSTAN GmbH
sie bestätigt oder ihnen durch Ausführung des Auftrages
nachkommt. Bei Dienstleistungsverträgen mit BOSTAN GmbH ist
Gegenstand des Auftrags die Durchführung der vereinbarten
Leistung, nicht ein bestimmter Erfolg, es sei denn, im Einzelfall
wurde ausdrücklich ein bestimmter Erfolg als Vertragsgegenstand
vereinbart. BOSTAN GmbH wird nachträgliche Änderungen
eines Auftrages nach schriftlicher Vereinbarung akzeptieren. In
diesem Fall kann BOSTAN GmbH mangels anderer Vereinbarungen die
zusätzlichen Leistungen nach den jeweils geltenden Stundensätzen
der Eingesetzten Fachkräfte abrechnen. Der Betrieb und die
Verfügbarkeit öffentlicher Leistungsnetze sind in keinem
Fall Gegenstand vertraglicher Vereinbarungen oder Zusicherungen.
BOSTAN GmbH ist berechtigt, sich bei der Erfüllung vertraglicher
Verpflichtungen ganz oder teilweise sorgfältig ausgesuchter
und überwachter Erfüllungsgehilfen zu bedienen. BOSTAN
GmbH behält sich vor, Aufträge ganz oder teilweise abzulehnen,
wenn deren Inhalt offensichtlich gegen Gesetze, behördliche
Bestimmungen, Rechte Dritter, die guten Sitten etc. verstößt.
3.
Haftung
BOSTAN GmbH haftet nicht für Schäden, die dem Auftraggeber
aus fehlerhaftem Gebrauch der Anlagen erwachsen. Dies gilt insbesondere
für falsche Ersatzfilter oder verspäteten Filteraustausch.
Die Anlagen bedürfen zur Aufrechterhaltung der Wasserqualität,
einem regelmäßigen Austausch der Filtereinheiten. Die
Intervalle sind dem Wartungsplan zu entnehmen. Anlagen die über
keinen integrierten TDS-Mikroprozessor verfügen, können
durch einen von BOSTAN GmbH bereitgestellten TDS-Tester,
oder durch Übersendung einer Wasserprobe auf die aktuelle
Wasserqualität hin kostenlos, durch BOSTAN GmbH geprüft
werden. Im Fall höherer Gewalt oder bei Auftreten von Störungen
im öffentlichen Leitungsnetz der lokalen Wasserversorger,
ist BOSTAN GmbH von der Verpflichtung zur Erfüllung,
sowie auf Leistung von Schadenersatz entbunden. BOSTAN GmbH
haftet nicht für Verzögerungen, die bei sorgfältiger
Betriebsführung nicht vermeidbar sind, insbesondere nicht
für unvorhersehbare Verzögerungen wegen höherer
Gewalt, technischer Störungen wie unverschuldetem Geräteausfall
oder Arbeitskämpfen. BOSTAN GmbH haftet nicht für
ausgebliebene Einsparungen. BOSTAN GmbH haftet gegenüber
dem Auftraggeber, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur für
die von ihr bzw. ihren Mitarbeitern vorsätzlich oder grob
fahrlässig verursachten Schäden.
Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus positiver Forderungsverletzung
und aus der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen
sind ausgeschlossen.
BOSTAN GmbH haftet für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz
sowie bei Fehlen vertraglich zugesicherten Eigenschaften und bei
leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten;
in den beiden letztgenannten Fällen jedoch nur in Höhe
des typischer weise vorhersehbaren Schadens.
4.
Preisbindungen
Wenn
nicht anders schriftlich vereinbart, gelten für die Durchführung
von Aufträgen die von BOSTAN GmbH genannten und im Internet
unter www.BOSTAN .de veröffentlichten Preise, am Tag
der Auftragserteilung. Angebote die von BOSTAN GmbH oder
im Namen der Gesellschaft von autorisierten Vertriebspartnern
abgegeben werden, sind stets freibleibend. Die Auftragsannahme
durch BOSTAN GmbH bleibt vorbehalten. Wird von BOSTAN GmbH nicht innerhalb von 7 Werktagen ab dem Datum des Kaufvertrages
schriftlich widersprochen, so gilt dies als konkludente Willenserklärung.
5.
Lieferung - Lieferfristen
Die
Lieferung von BOSTAN GmbH kann auf dem Postweg oder per Kurier
erfolgen. Die Kosten hierfür trägt, wenn nicht anders
vereinbart, der Auftraggeber. Termine zur Lieferung gelten stets
als annähernd vereinbart. Mögliche Schadensersatzansprüche
die auf Lieferverzug beruhen, beschränken sich auf den Rücktritt
vom Vertrag. Verzögerungen die zwei Monate überschreiten
erlauben dem Auftraggeber ohne Angaben von Gründen den Rücktritt
vom Vertrag.
6.
Gewährleistung - Mängel
Der
Auftraggeber hat die gelieferte Anlage bei Eingang unverzüglich
auf Mängel zu untersuchen. Unterbleibt die unverzügliche
Beanstandung offenkundiger Mängel, gilt die Leistung von
BOSTAN GmbH als genehmigt und Gewährleistungsansprüche
beschränken sich insoweit auf die Betriebsfertigkeit der
Anlage. Verdeckte Mängel hinsichtlich der Funktionstüchtigkeit
der Anlage sind unverzüglich nach Kenntnisnahme, spätestens
jedoch nach Ablauf von 7 Kalendertagen ab dem Tag der Lieferung
schriftlich bei BOSTAN GmbH oder dessen Vertriebspartner
anzuzeigen. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich
bei der Annahme anzuzeigen. Werden Sachmängel nicht innerhalb
der Fristen angezeigt, so gilt der Vertrag als erfüllt. Bei
Fehlteilen ist die Nachlieferung innerhalb von 7 Werktagen durch
BOSTAN GmbH zu erbringen. Bei Sachmängeln liegt es im
ermessen von BOSTAN GmbH, ob eine Nachbesserung, oder ein
Austausch der Anlage erfolgt. In jedem Fall steht jedoch die Lieferung
einer funktionsfähigen Anlage im Vordergrund. Alle Gewährleistungsansprüche
verjähren 24 Monate beginnend mit dem Tag der Annahme des
Vertragsgegenstandes, sofern nicht Ansprüche aus unerlaubter
Handlung geltend gemacht werden. Maßgeblich für Garantieansprüche
ist die sachgemäße Behandlung und der regelmäßige
Filteraustausch. Garantieansprüche sind nur vom Erstinhaber
geltend zu machen. Folgeschäden bleiben von Garantieansprüchen
ausgenommen. Gleiches gilt für unsachgemäße Behandlung,
oder Schäden die auf Zweckentfremdung der Anlage beruhen.
Die Haftung von BOSTAN GmbH bezieht sich ausschließlich
auf die vertraglich zugesicherten Eigenschaften. Technische Änderungen
oder modifizierte Ausführungen die aus Gründen der Produktanpassung
vorgenommen werden und die keine Beeinträchtigung der Funktion
darstellen, sind nicht Gegenstand der Gewährleistungsverpflichtung.
7.
Verschleiß und Wartung
Die
Filter unterliegen im Zeitablauf dem so genannten natürlichen
Verschleiß. Klimatische Besonderheiten, oder unsachgemäße
Installation der Anlage oder sonstige von BOSTAN GmbH nicht
zu vertretene Einwirkungen, lösen keine Eintrittsverpflichtung
aus. Die ausgewiesenen Wartungsintervalle sind unbedingt einzuhalten.
Verändert sich die Wasserqualität aufgrund von nicht
getauschten Filtern, kann keine Sachmangelhaftung abgeleitet werden.
8.
Widerrufsrecht des Auftraggebers
Im
Umgang mit Anlagen, die Wasser, die für den menschlichen
Verzehr erzeugen, sind hohe Anforderungen an die Hygiene und Unversehrtheit
der Anlagen zu stellen. Ist der Vertragsgegenstand geliefert und
vom Auftraggeber angenommen, gilt der Vertrag als verbindlich
und der Auftraggeber ist zur Kaufpreiszahlung verpflichtet. Bis
dahin kann der Auftraggeber innerhalb von 7 Tagen ohne Angaben
von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Danach gilt der
Vertrag als verbindlich und der Auftraggeber ist zur Annahme und
Kaufpreiszahlung verpflichtet.
9.
Sonstiges
Der
Auftraggeber kann Rechte aus dem Vertrag nur mit Zustimmung von
BOSTAN GmbH auf Dritte übertragen. Der Auftraggeber
erklärt sich damit einverstanden, dass BOSTAN GmbH Erklärungen
(Ausnahme: formbedürftige Erklärungen) auch auf elektronischem
Wege wirksam an ihn richten kann. BOSTAN GmbH behält
sich das Recht vor , die AGB jederzeit zu ändern. Die Änderungen
werden dann entsprechend auf dieser Seite veröffentlicht.
10.
Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand
Für
die Beziehung zwischen dem Auftraggeber und BOSTAN GmbH gilt
ausschließlich deutsches Recht mit Ausnahme der Vorschriften
des deutschen Rechts, die auf andere Rechte Verweisen. Erfüllungsort
für alle Leistungen von BOSTAN GmbH ist der Sitz von
BOSTAN GmbH, 24145 Kiel. Gerichtsstand für Streitigkeiten
mit Kaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen
Rechts ist der Sitz von BOSTAN GmbH oder (nach Wahl von BOSTAN GmbH) der allgemeine Gerichtsstand des Auftraggebers.
11.
Eigentumsvorbehalt
Die
gelieferten Vertragsgegenstände bleiben bis zur vollständigen
Zahlung Eigentum von BOSTAN GmbH. Bei Ratenzahlung berechtigt
ein Monat Zahlungsverzug, BOSTAN GmbH dazu die gesamte Restschuld
geltend zu machen. Die Herausgabe des Vertragsgegenstandes kann
jederzeit gefordert werden.
12.
Salvatorische Klausel
Sind
oder werden Regelungen dieser Vertragsbedingungen unwirksam, so
berührt das nicht die Wirksamkeit der Übrigen Vertragsbedingungen.
Anstelle der unwirksamen Bedingungen soll in diesem Falle eine
angemessene und zulässige Regelung gelten, die dem Willen
der Parteien und dem Sinn und Zweck der vertraglichen Regelung
möglichst nahe kommt. Änderungen und Ergänzungen
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Nebenabreden
wurden nicht getroffen.
BOSTAN GmbH
Wellseedamm 16, D-24145 Kiel, Germany
Fon: +49-431-72 11 90
Fax: +49-431-72 11 50
Änderungen
vorbehalten
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