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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB's) über Lieferungen und Leistungen der BOSTAN GmbH

Präambel
BOSTAN GmbH, vertreten durch den/die Geschäftsführer Ahmet Yigit, produziert und vertreibt Wasserspender und Wasseraufbereitungsanlagen für den gewerblichen und privaten Einsatz, die ausschließlich auf dem Prinzip der Umkehrosmose beruhen. BOSTAN GmbH bietet professionelle Anlagen, die schadstofffreies Wasser wirtschaftlich und ökologisch wertvoll erzeugen. Die Konditionen und Kosten für diese Anlagen werden in der jeweils gültigen Preisliste von BOSTAN GmbH festgelegt und basiert auf den derzeit gültigen Herstellungs- und Transportkosten.

1. Geltung der AGB
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der BOSTAN GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Sie sind Bestandteil aller mit BOSTAN GmbH geschlossenen Dienstleistungsverträge und Kaufverträge. Die AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Verkaufsbedingungen werden hierdurch ausdrücklich widersprochen. Mündliche Nebenabreden gelten nur bei schriftlicher Bestätigung. Vorbehaltlich entgegenstehender individueller Vereinbarungen kommt der Vertrag grundsätzlich durch schriftlich oder elektronisch erfolgende Bestätigung des Auftrags zustande. Auch ausnahmsweise mündlichen oder fernmündlichen Bestätigungen liegen diese AGB zugrunde. In mit BOSTAN GmbH geschlossenen Verträgen enthaltene Regelungen, die einzelnen Regelungen dieser AGB widersprechen, gehen diesen Regelungen der AGB vor. Die Geltung der AGB im übrigen bleibt hiervon unberührt.

2. Umfang und Durchführung von Aufträgen
Beauftragungen sind für BOSTAN GmbH ab dann verbindlich, wenn BOSTAN GmbH sie bestätigt oder ihnen durch Ausführung des Auftrages nachkommt. Bei Dienstleistungsverträgen mit BOSTAN GmbH ist Gegenstand des Auftrags die Durchführung der vereinbarten Leistung, nicht ein bestimmter Erfolg, es sei denn, im Einzelfall wurde ausdrücklich ein bestimmter Erfolg als Vertragsgegenstand vereinbart. BOSTAN GmbH wird nachträgliche Änderungen eines Auftrages nach schriftlicher Vereinbarung akzeptieren. In diesem Fall kann BOSTAN GmbH mangels anderer Vereinbarungen die zusätzlichen Leistungen nach den jeweils geltenden Stundensätzen der Eingesetzten Fachkräfte abrechnen. Der Betrieb und die Verfügbarkeit öffentlicher Leistungsnetze sind in keinem Fall Gegenstand vertraglicher Vereinbarungen oder Zusicherungen. BOSTAN GmbH ist berechtigt, sich bei der Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen ganz oder teilweise sorgfältig ausgesuchter und überwachter Erfüllungsgehilfen zu bedienen. BOSTAN GmbH behält sich vor, Aufträge ganz oder teilweise abzulehnen, wenn deren Inhalt offensichtlich gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen, Rechte Dritter, die guten Sitten etc. verstößt.

3. Haftung
BOSTAN GmbH haftet nicht für Schäden, die dem Auftraggeber aus fehlerhaftem Gebrauch der Anlagen erwachsen. Dies gilt insbesondere für falsche Ersatzfilter oder verspäteten Filteraustausch. Die Anlagen bedürfen zur Aufrechterhaltung der Wasserqualität, einem regelmäßigen Austausch der Filtereinheiten. Die Intervalle sind dem Wartungsplan zu entnehmen. Anlagen die über keinen integrierten TDS-Mikroprozessor verfügen, können durch einen von BOSTAN GmbH bereitgestellten TDS-Tester, oder durch Übersendung einer Wasserprobe auf die aktuelle Wasserqualität hin kostenlos, durch BOSTAN GmbH geprüft werden. Im Fall höherer Gewalt oder bei Auftreten von Störungen im öffentlichen Leitungsnetz der lokalen Wasserversorger, ist BOSTAN GmbH von der Verpflichtung zur Erfüllung, sowie auf Leistung von Schadenersatz entbunden. BOSTAN GmbH haftet nicht für Verzögerungen, die bei sorgfältiger Betriebsführung nicht vermeidbar sind, insbesondere nicht für unvorhersehbare Verzögerungen wegen höherer Gewalt, technischer Störungen wie unverschuldetem Geräteausfall oder Arbeitskämpfen. BOSTAN GmbH haftet nicht für ausgebliebene Einsparungen. BOSTAN GmbH haftet gegenüber dem Auftraggeber, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur für die von ihr bzw. ihren Mitarbeitern vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden.
Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus positiver Forderungsverletzung und aus der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen sind ausgeschlossen.
BOSTAN GmbH haftet für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Fehlen vertraglich zugesicherten Eigenschaften und bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; in den beiden letztgenannten Fällen jedoch nur in Höhe des typischer weise vorhersehbaren Schadens.

4. Preisbindungen
Wenn nicht anders schriftlich vereinbart, gelten für die Durchführung von Aufträgen die von BOSTAN GmbH genannten und im Internet unter www.BOSTAN .de veröffentlichten Preise, am Tag der Auftragserteilung. Angebote die von BOSTAN GmbH oder im Namen der Gesellschaft von autorisierten Vertriebspartnern abgegeben werden, sind stets freibleibend. Die Auftragsannahme durch BOSTAN GmbH bleibt vorbehalten. Wird von BOSTAN GmbH nicht innerhalb von 7 Werktagen ab dem Datum des Kaufvertrages schriftlich widersprochen, so gilt dies als konkludente Willenserklärung.

5. Lieferung - Lieferfristen
Die Lieferung von BOSTAN GmbH kann auf dem Postweg oder per Kurier erfolgen. Die Kosten hierfür trägt, wenn nicht anders vereinbart, der Auftraggeber. Termine zur Lieferung gelten stets als annähernd vereinbart. Mögliche Schadensersatzansprüche die auf Lieferverzug beruhen, beschränken sich auf den Rücktritt vom Vertrag. Verzögerungen die zwei Monate überschreiten erlauben dem Auftraggeber ohne Angaben von Gründen den Rücktritt vom Vertrag.

6. Gewährleistung - Mängel
Der Auftraggeber hat die gelieferte Anlage bei Eingang unverzüglich auf Mängel zu untersuchen. Unterbleibt die unverzügliche Beanstandung offenkundiger Mängel, gilt die Leistung von BOSTAN GmbH als genehmigt und Gewährleistungsansprüche beschränken sich insoweit auf die Betriebsfertigkeit der Anlage. Verdeckte Mängel hinsichtlich der Funktionstüchtigkeit der Anlage sind unverzüglich nach Kenntnisnahme, spätestens jedoch nach Ablauf von 7 Kalendertagen ab dem Tag der Lieferung schriftlich bei BOSTAN GmbH oder dessen Vertriebspartner anzuzeigen. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich bei der Annahme anzuzeigen. Werden Sachmängel nicht innerhalb der Fristen angezeigt, so gilt der Vertrag als erfüllt. Bei Fehlteilen ist die Nachlieferung innerhalb von 7 Werktagen durch BOSTAN GmbH zu erbringen. Bei Sachmängeln liegt es im ermessen von BOSTAN GmbH, ob eine Nachbesserung, oder ein Austausch der Anlage erfolgt. In jedem Fall steht jedoch die Lieferung einer funktionsfähigen Anlage im Vordergrund. Alle Gewährleistungsansprüche verjähren 24 Monate beginnend mit dem Tag der Annahme des Vertragsgegenstandes, sofern nicht Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden. Maßgeblich für Garantieansprüche ist die sachgemäße Behandlung und der regelmäßige Filteraustausch. Garantieansprüche sind nur vom Erstinhaber geltend zu machen. Folgeschäden bleiben von Garantieansprüchen ausgenommen. Gleiches gilt für unsachgemäße Behandlung, oder Schäden die auf Zweckentfremdung der Anlage beruhen. Die Haftung von BOSTAN GmbH bezieht sich ausschließlich auf die vertraglich zugesicherten Eigenschaften. Technische Änderungen oder modifizierte Ausführungen die aus Gründen der Produktanpassung vorgenommen werden und die keine Beeinträchtigung der Funktion darstellen, sind nicht Gegenstand der Gewährleistungsverpflichtung.

7. Verschleiß und Wartung
Die Filter unterliegen im Zeitablauf dem so genannten natürlichen Verschleiß. Klimatische Besonderheiten, oder unsachgemäße Installation der Anlage oder sonstige von BOSTAN GmbH nicht zu vertretene Einwirkungen, lösen keine Eintrittsverpflichtung aus. Die ausgewiesenen Wartungsintervalle sind unbedingt einzuhalten. Verändert sich die Wasserqualität aufgrund von nicht getauschten Filtern, kann keine Sachmangelhaftung abgeleitet werden.

8. Widerrufsrecht des Auftraggebers
Im Umgang mit Anlagen, die Wasser, die für den menschlichen Verzehr erzeugen, sind hohe Anforderungen an die Hygiene und Unversehrtheit der Anlagen zu stellen. Ist der Vertragsgegenstand geliefert und vom Auftraggeber angenommen, gilt der Vertrag als verbindlich und der Auftraggeber ist zur Kaufpreiszahlung verpflichtet. Bis dahin kann der Auftraggeber innerhalb von 7 Tagen ohne Angaben von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Danach gilt der Vertrag als verbindlich und der Auftraggeber ist zur Annahme und Kaufpreiszahlung verpflichtet.

9. Sonstiges
Der Auftraggeber kann Rechte aus dem Vertrag nur mit Zustimmung von BOSTAN GmbH auf Dritte übertragen. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass BOSTAN GmbH Erklärungen (Ausnahme: formbedürftige Erklärungen) auch auf elektronischem Wege wirksam an ihn richten kann. BOSTAN GmbH behält sich das Recht vor , die AGB jederzeit zu ändern. Die Änderungen werden dann entsprechend auf dieser Seite veröffentlicht.

10. Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand
Für die Beziehung zwischen dem Auftraggeber und BOSTAN GmbH gilt ausschließlich deutsches Recht mit Ausnahme der Vorschriften des deutschen Rechts, die auf andere Rechte Verweisen. Erfüllungsort für alle Leistungen von BOSTAN GmbH ist der Sitz von BOSTAN GmbH, 24145 Kiel. Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist der Sitz von BOSTAN GmbH oder (nach Wahl von BOSTAN GmbH) der allgemeine Gerichtsstand des Auftraggebers.

11. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Vertragsgegenstände bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum von BOSTAN GmbH. Bei Ratenzahlung berechtigt ein Monat Zahlungsverzug, BOSTAN GmbH dazu die gesamte Restschuld geltend zu machen. Die Herausgabe des Vertragsgegenstandes kann jederzeit gefordert werden.

12. Salvatorische Klausel
Sind oder werden Regelungen dieser Vertragsbedingungen unwirksam, so berührt das nicht die Wirksamkeit der Übrigen Vertragsbedingungen. Anstelle der unwirksamen Bedingungen soll in diesem Falle eine angemessene und zulässige Regelung gelten, die dem Willen der Parteien und dem Sinn und Zweck der vertraglichen Regelung möglichst nahe kommt. Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Nebenabreden wurden nicht getroffen.


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Fax: +49-431-72 11 50

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